Finanzen
Pflegegeld
Je nach Pflegebedarf erhalten Sie Pflegegeld in 7 Stufen.
Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Für die Beurteilung des Pflegebedarfs können ausschließlich folgende fünf Hilfsverrichtungen berücksichtigt werden:
Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände Pflege der Leib- und Bettwäsche Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst.
Werden auch andere pflegebezogene Leistungen bezogen, werden diese zur Vermeidung von Doppelleistungen auf das Pflegegeld angerechnet und vermindern somit den Auszahlungsbetrag. Dazu gehören beispielsweise:
Pflege- oder Blindenzulage nach den Sozialentschädigungsgesetzen erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte KinderDie Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Stufe | Betrag monatlich |
mehr als 50 Stunden | 1 | EUR 154,20 |
mehr als 75 Stunden | 2 | EUR 284,30 |
mehr als 120 Stunden | 3 | EUR 442,90 |
mehr als 160 Stunden | 4 | EUR 664,30 |
mehr als 180 Stunden, wenn
| 5 | EUR 902,30 |
mehr als 180 Stunden, wenn
| 6 | EUR 1.242,00 |
mehr als 180 Stunden, wenn
| 7 | EUR 1.655,80 |
Stand: 1.1.2010 - Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ->
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